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wenn ein Patient nicht zahlt – was tun?

Das hat nun das Amtsgericht Neu-Ulm entschieden.


Die Kammer verurteilte den 57-Jährigen am Freitag wegen Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung. „Selbstjustiz kann bei uns nicht geduldet werden“, sagte der Richter. In Bayern würden von einem funktionierenden Gerichtsvollziehersystem sehr schnell Forderungen eingetrieben. Der Mediziner hatte argumentiert, dass er erheblich unter Druck gestanden habe, als damals die Rechnung nicht voll bezahlt wurde. Er sei deshalb am Abend des 22. September 2008 zu der Patientin nach Hause gegangen, habe geklingelt, sich an der Haussprechanlage als Kriminalpolizist ausgegeben und ihr dann die Prothesen entnommen. Zunächst hatte er die Tat bestritten und behauptet, es müsse sich um einen Doppelgänger gehandelt haben. Diese Schutzbehauptung gebrauchte er vor Gericht dann nicht mehr. Der Zahnarzt hat der Patientin inzwischen die Prothesen zurückgegeben. Er wollte nach eigenen Angaben lediglich erreichen, dass sie eine Erklärung für ihre Krankenkasse unterschreibt, dass sie ohne Vermögen sei und die Kasse die noch fehlenden 700 Euro übernehmen solle. Die 35-jährige Patientin erschien trotzdem ohne die Prothesen vor Gericht. Sie ekle sich inzwischen vor ihnen und wolle sie nicht mehr. Lieber ernähre sie sich von Suppen, Brei und kleingeschnittenen Lebensmitteln.

Die Verurteilung wegen Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung wird der schwäbischen Zahnärztekammer mitgeteilt. Sie entscheidet über mögliche dienstrechtliche Konsequenzen.

So weit die Ausführungen im Spiegel.
Da hat sich der Kollege heftig selber ins Bein geschossen – dabei weiß doch jeder, dass das so nicht geht. Sobald Zahnersatz eingegliedert ist, und sei es auch nur probeweise, hat der Zahnarzt das Recht daran verloren. Wenn der Patient dann nicht zahlt bleibt der Zahnarzt eben auf seiner Forderung sitzen, es sei denn, er könnte das ausstehende Geld per gerichtlicher Forderung eintreiben. Und bei asozialen Patienten kann man sich die Kosten und Mühen dafür gleich sparen. Da hätte der Kollege aber auch selber drauf kommen können: eine Patientin mit 35 Jahren und eine herausnehmbare Prothese – die gehört ganz bestimmt nicht zu den „anständigen“ Leuten, das ist eine typische Angehörige der Unterschicht. Sonst hätte sie ja auch Mundhygiene betrieben und brauchte keine Prothese.
Da hätte sich der Kollege mal vorher informieren sollen, wenn ein Anfangsverdacht gegeben ist (und bei Zahnverlust in so jungen Jahren müssen doch alle Alarmglocken angehen!); ein Anamnesebogen, der auch wirtschaftliche Verhältnisse klärt (Infos gibt’s unter www.gh-praxismanager.de) gibt wenigstens eine Handhabe. Wenn da ein Patient falsche Angaben macht kann man ihn/sie strafrechtlich belangen lassen (eine Erschleichung einer Leistung, z.B. die Anfertigung einer Prothese, im Bewußtsein, dass man nicht zahlen kann, ist Betrug und wird auch als solcher verfolgt). Geht jedoch ein Patient davon aus, die bestellte Leistung auch bezahlen zu können, greift dies nicht. Deshalb vorab die Mittellosigkeit abfragen!

Und wenn´s trotzdem schief geht? Na ja, dann tut man recht freundlich und bestellt zur Nachkontrolle ein. Die Leute haben ja meist kein Unrechtsbewusstsein und bemerken die Falle nicht. Und bei der Nachkontrolle fällt das gute Stück – ach, wie peinlich! – dann eben runter und zerbricht, und wenn´s nicht gleich klappt, nun, dann tritt man halt versehentlich drauf. Kann ja alles passieren, man darf halt nie zugeben, dass es vielleicht Absicht gewesen sein könnte. Moralische Bedenken? Sind sie meschugge? Die hat doch Ihr Gegner auch nicht … 

gh

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