Im Rechtsstreit verlangt der Anwalt Gebühren für seine Tätigkeit, die nicht selten weit über den unten gelisteten Gebührensätzen liegn. Es steht dem Anwealt frei, eine Vereinbarung mit dem Klienten zu treffen udn seine Gebühren frei festzulgen. Der Verleíerer eines Rechtsstreits muss jedoch die überhöhten Gebühren nciht bezahlen, da richtet sich die Zahlung nach der Gebührentabelle. Es sidn Einfachsätze aufgelistet – es ist festgelegt, dass der Anwalt ein mehfaches dieser Sätze ansetzen darf; dem Verlierer wird jedoch nur ein bestimmter Faktor zugemutet (1,5fach Satz). Die Gebühr fällt je Streitfall an, dazu nochmals bei eienr Verhandlung (Sitzungsgeld).
Tabelle laut Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetz. Beträge in Euro.
Gegenstandswert Gebühr Gegenstandswert Gebühr
300 25 40 000 902
600 45 45 000 974
900 65 50 000 1 046
1 200 85 65 000 1 123
1 500 105 80 000 1 200
2 000 133 95 000 1 277
2 500 161 110 000 1 354
3 000 189 125 000 1 431
3 500 217 140 000 1 508
4 000 245 155 000 1 585
4 500 273 170 000 1 662
5 000 301 185 000 1 739
6 000 338 200 000 1 816
7 000 375 230 000 1 934
8 000 412 260 000 2 052
9 000 449 290 000 2 170
10 000 486 320 000 2 288
13 000 526 350 000 2 406
16 000 566 380 000 2 524
19 000 606 410 000 2 642
22 000 646 440 000 2 760
25 000 686 470 000 2 878
30 000 758 500 000 2 996
35 000 830
Es muss beachtet werden, dass die Anwaltsgebühren also nur innerhalb der Gebührenordnung vom Gegner (wenn man gewinnt) ersetzt werden müssen. Ein weiteres Risiko: die Gerichtsgebühren sind ebenfalls -abhängig vom Streit- bzw. Gegenstandswert – nicht niedrig. Verliert man, dann hat man also die Anwaltskosten des eigenen Anwalts, dann die des Gegeners und die Gerichtsgebühr zu zahlen.
Die Gerichte sind gehalten, eine bestimmte Quote an Vergleichen zu bewirken. Deshalb wird jeder Richter bedacht sein, die Streitparteien zu einem Vergleich zu drängen.
Bei einem Vergleich erniedrigt sich die Gerichtsgebühr nicht unwesentlich. Dagegen fällt jedoch eine besondere „Vergleichsgebühr“ beim Anwalt an. Ein Vergleich kostet dann alleine an Gebühren schon etwa die Hälfte des Streitwerts (in den für uns üblichen Größenordnungen), nur bei sehr hohem Streitwert „lohnt“ sich deshalb ein Rechtsstreit (die Gebühren haben eine umgekehrte Progession).
Weil ein Anwalt bei niedererem Streitwert insgesamt weniger Honorar bekommt, versucht der Anwalt den Streitwert in die Höhe zu treiben (Achtung, Falle: ein hoher Streitwert ist also nachteilig!), und dann nicht zu gewinnen sondern einen Vergleich zu schließen (bringt doppelten Gewinn). Nur wenn man die Mechanismen durchschaut kann man richtige Strategien entwickeln, im Rechtstreit nicht generell als der Dumme dazustehen..
gh