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Völkerwanderung und Kriminalität

Gesetze und Asyl

Nach einem Bericht des Handelsblatts werden strafffällige Asylberwerber bevorzugt behandelt. „Grundsätzlich haben Straftaten und Gerichtsverfahren keine Auswirkungen auf das laufende Asylverfahren“, so der Sprecher des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BaMF), Mehmet Ata, gegenüber dem Handelsblatt. Verschiedene Ausschlussklauseln, bei deren Vorliegen die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz ausscheidet, gäbe es, jedoch müssten das besonders schwere Straftaten sein, die eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren nach sich gezogen hätten. Trotzdem wird dann immer noch geprüft, ob tatsächlich abgeschoben werden kann: Gilt der Herkunftsstaat als nicht sicher, bleiben auch solche Straftäter in Deutschland. Weitere Hürde ist, dass nur in ein Land abgeschoben werden kann, das den Straftäter wieder aufnimmt bzw. wenn bekannt ist, aus welchem Land dieser stammt. Beliebtes Spielchen besonders unter Schwarzafrikanern ist, die Ausweispapiere zu entsorgen und so jegliche Gefahr der Abschiebung zu vermeiden – man gibt einfach nicht an, woher man kommt. Das Recht zu schweigen gilt auch für Asylbewerber.

Und bei der in Deutschland weit verbreiteten richterlichen Großzügigkeit gegenüber Kriminellen ist es gar nicht so einfach, drei Jahre Gefängnis zu erhalten. Selbst Totschlag wird meist geringer bestraft, wie zahllose Bespiele in neuerer Vergangenheit zeigen. Normalerweise macht das ja sogar Sinn: ein Strafgefangener ist sehr teuer für den Staat, da wird lieber dem Opferschutz bzw. – Ausgleich der Vorzug gegeben, d.h., bevor die Gefängnisse überfüllt sind (was rechtlich gar nicht zulässig wäre) ist die Justiz gehalten, möglichst wenige Freiheitsstrafen und wenn dann möglichst kurze zu verhängen, weil sonst das System zusammenbricht oder neue Gefängnisplätze geschaffen werden müssten.

Die Gesellschaft akzeptiert aber den Neubau von Gefängnisanstalten nicht. Bei Ersttätern kommt fast immer nur eine Bewährungsstrafe heraus, damit das System noch irgendwie am Leben erhalten werden kann. Auch personell ist die Justiz längst am Ende: selbst schwerkriminelle Straftäter müssen aus der Haft entlassen werden, weil die Justiz es nicht mehr schafft, innerhalb der gesetzlichen Fristen das Strafverfahren zum Abschluss zu bringen.

Ein Beispiel für die Problematik: am 30. Juni 2015 lebten in Sachsen nach Angaben der sächsischen Staatskanzlei 22.154 Asylbewerber, davon waren 19.185 in den Kommunen und 2.969 in sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht.

In 2014, lange vor der aktuellen Völkerwanderung, sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Freistaates 7.495 Straftaten erfasst worden, bei denen Asylbewerber als Tatverdächtige ermittelt wurden. 3.656 dieser Straftaten seien 368 Mehrfach- und Intensivtätern zuzuordnen, die damit für fast die Hälfte (49 Prozent) aller durch Asylbewerber begangenen Straftaten verantwortlich sind.

Bundesweit hat die Zahl der Straftaten von Asylbewerbern stark zugenommen. Im Jahr 2013 listete die Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamts noch 32.495 Taten auf, ein Jahr später waren es 53.890 Taten. Drastisch fällt der Anstieg bei Delikten wie Diebstahl (2013: 9.421; 2014: 16.066) und bei Körperverletzungen (2013: 5.172; 2014: 8.994) aus. Stark zugenommen haben auch Delikte wie Gewalt- und Straßenkriminalität sowie Widerstand gegen die Staatsgewalt. Zahlen zu Vergewaltigungen werden nicht genannt, obgleich als sicher angenommen werden kann, dass diese noch viel massiver angestiegen sind, ebenso Verstöße gegen das BTM (Betäubungsmittelgesetz, schlicht „Drogenhandel“ sowie Zuhälterei bzw. Prostitution.

Rechnet man die o.a. Zahlen einmal hoch auf die aktuelle Situation mit etwa einer Million Zuwanderer jährlich, so strengt das jeden Rahmen. Wenn 20.000 Asylbewerber 7.500 Straften begehen (nur tatsächlich nachgewiesene! Die Dunkelziffer ist sicherlich beachtlich! – immerhin werden nur maximal 10 Prozent der Eigentumsdelikte überhaupt aufgeklärt!), dann kommt eine Riesenwelle auf die Ermittlungsbehörden zu. Wir würden bundesweit 50 mal 7.500, also fast 400.000 Straftaten jährlich zusätzlich registrieren, nur von Asylsuchenden begangen, dazu dann noch die „normale“ Kriminalität der Ureinwohner – das schafft der Justizapparat nicht. Und der Strom reißt ja nicht ab! Anstatt Wohnungen müssten massenhaft neue Gefängnisse gebaut werden – die Gesellschaft wird massiv überfordert. Mit der Einladung an alle „Schutzsuchenden“ hat die Bundeskanzlerin unermesslichen Schaden angerichtet. Dem Innenminister, dem die Kriminalstatistik bekannt sein muss, ist wohl schon himmelangst, weshalb er sich von Merkel abzusetzen versucht….

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