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Unterkiefer-Protrusionsschiene gegen Atemaussetzer wird Kassenleistung

Erwachsene, die beim Schlafen unter einer obstruktiven Schlafapnoe leiden, können künftig eine Unterkiefer-Protrusionsschiene zulasten der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) verschrieben bekommen.

Niedergelassene Ärzte/Zahnärzte dürfen diese Schiene entsprechend dem heute durch den Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) getroffenen Beschluss verordnen, wenn die Überdruck­the­rapie mit einer Atemmaske nicht erfolgreich eingesetzt werden kann. Den Antrag, den medizinischen Nutzen der Protrusionsschiene bei Schlafapnoe zu bewerten, hatte die Pa­tientenvertretung im G-BA gestellt. Die obstruktive Schlafapnoe ist die häufigste Form von Atmungsstörungen beim Schlafen. Es gibt viele verschiedene Ursachen und Risikofaktoren für sie. Neben starkem Über­ge­wicht spielen auch anatomische Besonderheiten im Mund- und Rachenraum häufig eine Rolle. Die Wahrscheinlichkeit, an einer obstruktiven Schlafapnoe zu erkranken, nimmt ab dem 45. Lebensjahr stetig zu. Die Therapie der obstruktiven Schlafapnoe hängt unter anderem vom jeweiligen Schwe­re­­grad ab. Können bei leichten Erkrankungen Gewichtsreduktion und eine andere Schlaf­position helfen, greift man bei zunehmendem Schweregrad auf eine Überdruck­therapie als Standard zurück. Dabei wird über eine Atemmaske beim Schlafen ein Überdruck erzeugt, der die Atemwe­ge offenhält. Führt die Überdrucktherapie nicht zum Behandlungserfolg, ist zukünftig auch die Unterkiefer-Protrusionsschiene zulasten der GKV einsetzbar. Die Unterkiefer-Protrusionsschiene wird für die Betroffenen zahntechnisch individuell angefertigt. Die zweiteilige verstellbare Schiene wird während des Schlafens auf den Zähnen getragen. Das Gerät drückt den Unterkiefer sanft nach vorne. Dadurch wird das Gewebe, an dem die Zunge im Mundraum angewachsen ist, gespannt und die Zunge nach vorne gezogen. Die Muskeln bleiben stabil und die Atemwege offen. Der G-BA-Beschluss fußt auf einem Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaft­lich­keit im Gesundheitswesen (IQWiG) und Stellungnahmen von wissenschaftlichen Fachge­sellschaften. Er wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Danach verhandeln (Zahn)Ärzte und Krankenkassen die Höhe der (zahn)ärztlichen Vergü­tung, auch auf Grundlage einer noch zu entwickelnden Regelung in einer Richtlinie im vertragszahnärztlichen Bereich. Die Unterkiefer-Protrusionsschiene kann als vertrags­ärztliche Leistung verordnet werden, wenn die Abrechnungsziffern vorliegen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßte die Entscheidung des G-BA.

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