Informationsangebot für Praxen
Seit Juli dieses Jahres ist die neue zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie in Kraft, die die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) als stimmberechtigte Trägerorganisation im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durchgesetzt hatte. Mit der Richtlinie als verbindliche Rechtsgrundlage können Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte Heilmittel im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Der Heilmittel-Katalog ist dabei fachlich ganz auf die spezifischen Erfordernisse der zahnärztlichen Versorgung zugeschnitten.
Multimediales Informationsangebot der KZBV
Um den Praxen den Umgang mit den neuen Regelungen zu erleichtern, hat die KZBV ein umfangreiches, multimediales Informationsangebot erstellt. So erläutert die Broschüre „Die zahnärztliche Heilmittelverordnung – So verschreiben Sie richtig“ detailliert den Richtlinientext, die Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen sowie die konkrete Umsetzung der Heilmittelverordnung und gibt praktische Ausfüllhinweise zum entsprechenden Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“.
In der Publikation sind darüber hinaus eine Kurzerläuterung sowie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema verfügbar. Abgerundet wird das Infopaket durch eine Musterpräsentation für die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) zu Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie ein jetzt gestartetes, digitales Erklärprojekt auf der Website der KZBV. Mittels anschaulicher Fallbeispiele zur Erstverordnung, Folgeverordnung und zur Verordnung von Heilmitteln außerhalb des Regelfalls wird dabei der konkrete Umgang mit der Richtlinie und das Ausfüllen des Verordnungsformulars erläutert.
Hintergrund: Die zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie
Vertragszahnärzten war es bis zum Inkrafttreten der Richtlinie auf Grundlage der ärztlichen Heilmittel-Richtlinie möglich, Heilmittel dann zu verordnen, wenn diese zur Ausübung der Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde gehören. Jedoch kamen dabei immer wieder Fragen auf, welche Heilmittel im Einzelfall verordnet werden können. Um vor diesem Hintergrund eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen, hatte die KZBV im Jahr 2014 mit einem entsprechenden Antrag – der im G-BA beschlossen worden war – erreicht, dass die Besonderheiten der vertragszahnärztlichen Versorgung künftig mit einem eigenen Heilmittel-Katalog für den vertragszahnärztlichen Sektor berücksichtigt werden.
Bezugsquellen der Informationsmaterialien
Die Heilmittel-Broschüre im pdf-Format zum Download und Selbstausdruck, die ergänzenden Erläuterung, die Fragen und Antworten, die zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie selbst sowie insbesondere das neue digitale Erklärprojekt können unter www.kzbv.de/heilmittel-richtlinie-zahnaerzte abgerufen werden.