Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile sind seit Oktober 2020 auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung im Einsatz. Die neuen technischen Möglichkeiten sind sehr effizient und bringen viele Vorteile – für Zahnarztpraxen und Patienten gleichermaßen.
Um Zahnärztinnen und Zahnärzten den Umgang mit den Leistungen zu erleichtern, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) die Broschüre „Videosprechstunden, Videofallkonferenzen und Telekonsile in der vertragszahnärztlichen Versorgung – Die wichtigsten Informationen für Zahnarztpraxen“ veröffentlicht. Die Publikation zeigt Vertragszahnärzten und Praxisteams anschaulich auf, welche technischen Anforderungen und Voraussetzungen beachtet werden müssen. Schritt-für-Schritt-Anleitungen bieten einen leicht verständlichen Überblick, etwa auf dem Weg von der analogen in die digitale Sprechstunde. Transparente Hinweise erleichtern zudem die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen.
Erhebliche Erleichterungen mit diesen technischen Innovationen gehen insbesondere für vulnerable Patientengruppen wie Pflegebedürftige und Menschen mit Beeinträchtigung einher, aber auch für betreuende Angehörige oder Pflegepersonal. Etwa wenn lange Anfahrtswege vermieden oder der Bedarf dafür zumindest verringert werden kann.
Um Praxen die Handhabung der Technik so einfach wie möglich zu machen und den Mehrwert für die Versorgung zu unterstreichen, stellt die KZBV mit der neuen Broschüre kompakte und leicht verständliche Informationen bereit, die künftig fortlaufend ergänzt und aktualisiert werden. Die Broschüre kann auf der Website der KZBV als PDF-Datei kostenfrei abgerufen werden. Weitere wichtige Informationen zu Videosprechstunden, Videofallkonferenzen, Telekonsilen und auch zu Anbietern solcher digitalen Dienstleistungen stellt die KZBV unter www.kzbv.de/videosprechstunden zur Verfügung. Materialien zu dem Thema speziell für Patienten sowie für die zahnärztliche Versorgung in Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen sind in Arbeit und werden in Kürze veröffentlicht.