Online-Magazin für die Zahnarztpraxis

Murks der Regierung

 

Verfassungswidrige Gesetze

Wer erinnert sich noch? Da hat eine Regierung beschlossen, die steuerliche Begünstigung der Fahrtkosten zum Arbeitsplatz („Pendlerpauschale“) teilweise zu beschränken – ab einer bestimmten Entfernung sollte die Pendlerpauschale gelten, bei geringerer Distanz jedoch entfallen. Dass so etwas verfassungswidrig (Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz: wenn Fahrtkosten steuerlich begünstigt werden sollen, muss das für Jeden gelten) ist musste jedem Grundschüler auffallen. Nur Politiker merken das nicht. Jetzt wurde die Regierung mit einem noch größeren Mist erwischt: die Brennelementesteuer wurde von BVG kassiert. Die Begründung des Gerichts ist besonders blamable: die Bundesregierung hätte so ein Gesetz gar nicht beschließen dürfen, weil das Ländersache ist. Wie bei der Pendlerpauschale: anscheinend ist es der Regierung egal, ob gegen geltendes Recht verstoßen wird. Haftet ja niemand für die entstehenden Kosten.

Der nächste Verstoß ist in Reichweite: die Regierung hat ja die „Werbungskosten“ bei Geldanlagen einfach mal so gestrichen, d.h., nicht die anfallenden Kosten, sondern deren steuerliche Anerkennung. Dies ist ziemlich sicher verfassungswidrig, weil jedoch nicht eine „echte“ Steuer, sondern nur eine Abschlagssteuer erhoben wird, kommt das noch hin. Wenn nach der Wahl dann die pauschalierte KPS wegfällt und dafür die individuelle Steuer aller Vermögenseinnahmen eingeführt wird, wird es zur Verfassungsklage führen. Kosten sind steuerlich anzuerkennen, basta. Gerade mit aktuell Null Zinsertrag ist die Nichtanerkennung von Kosten eine Enteignung, und das verbietet das Grundgesetz. Noch. Kann ja sein, dass das geändert wird. Jedenfalls: die DDR hatte auch eine Verfassung, nur die Regierung hat sich nie daran gehalten. Scheint in der neuen BRD jetzt auch so. Braucht man sich nicht einmal die Mühe machen die Verfassung zu ändern, man hält sich einfach nicht dran.

https://boerse.ard.de/aktien/rwe-und-eon-bekommen-recht100.html

Wir verwenden Cookies, um den Seitenablauf für den Benutzer optimal zu steuern. Informationen, die wir über diese Cookies erhalten, werden ausschließlich zur Optimierung unseres Webangebotes auf dieser Homepage verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen