Was kostet ein Mitarbeiter?
In sozialen Medien wird aktuell diskutiert, welche Vergütung denn für einen Ausbildungsassistenten angemessen sei. Dabei wird – leider – mit vollkommen falschen Zahlen hantiert. Und, ein Praxisinhaber weiß meistens auch nicht, was ein Mitarbeiter real kostet. Dies gilt es zu korrigieren.
Als erster gravierender Fehler ist anzusehen, dass zum „Brutto“ lediglich die reinen Sozialversicherungsbeiträge hinzugerechnet werden. Dies ist jedoch grundfalsch.
Neben den Sozialversicherungsbeiträgen (Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung), die (neu) je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen sind, hat der Arbeitgeber (hier also der Praxisinhaber) noch die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) alleine zu zahlen, ohne Beteiligung des Arbeitnehmers. Und ebenso weitere „Umlagen“.
Das sind:
Rentenversicherung je 9,3 % (Stand Januar 2018), Krankenkasse je 7,3 % (allgemeiner Satz, dazu dürfen die Kassen Zusatzbeiträge verlangen), Arbeitslosenversicherung 1,5 %, Pflegeversicherung 1,275, Unfallversicherung 1,6 % (die zahlt der Chef alleine).Dann Umlage U1 (wird vom Arbeitgeber alleine bezahlt) in Höhe von 1,1 bis 3,9 %, je nachdem, wie hoch der Ausgleich sein soll (zwischen 40 und 80 %). Das gilt für Betriebe mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern (dürfte für die meisten Praxen zutreffen). Da bekommt der Betrieb dann im Fall einer Krankmeldung des Mitarbeiters einen Teil der Lohnfortzahlung von der Kasse, den Rest muss der Chef selber stemmen. Weiterhin wird die Umlage U2 fällig (damit soll dann der Mutterschutz bezahlt werden (0,14 bis 0,88); die Erstattung bei U2 ist stets 100%. U2 muss die Praxis auch für männliche Mitarbeiter zahlen, obwohl diese bekanntlich „seltener schwanger werden“. Und dann hätten wir noch die Umlage U3 (in die Insolvenzkasse) mit 0,06 %. Macht zusammen dann 25,815 % des Bruttolohns.
Nun wird ja oben schon darauf hingewiesen, dass bei Fehlzeiten wegen Krankheit oder Schwangerschaft stets ein Teil von mindestens 20 % durch die Praxis bezahlt werden müssen.
Das Mutterschutzgesetz ist deshalb für die Praxis besonders unangenehm, weil wegen des erhöhten Infektionsrisikos im Moment der Meldung der Schwangerschaft sofort ein Beschäftigungsverbot eintritt. Risikofreie Tätigkeiten gibt es, wenn man ehrlich ist, in der Praxis keine – also wird man wohl einer Schwangeren das Gehalt für 9 Monate zahlen müssen (Schwangerschaft + Mutterschutz), ohne eine Arbeitsleistung zu erhalten. Krankheit – da gilt, der Arbeitgeber hat für 6 Wochen das Gehalt zu zahlen, danach kommt die Krankenkasse zum Zug. Wird jedoch die Diagnose geändert, gilt dies als neue Erkrankung, und das Spiel beginnt von vorne, wieder 6 Wochen Lohnfortzahlung. Dabei darf der Zahlungspflichtige nicht nachprüfen (lassen), ob das mit der Krankheit auch seine Richtigkeit hat. Da muss ein Arbeitnehmer schon arg sorglos sein, wenn fehlerhafte Krankmeldungen aufgedeckt werden – zum Beispiel es geht eine Krankmeldung telefonisch aus dem Ausland ein. Da besteht zumindest ein begründeter Anfangsverdacht, den ein Arbeitnehmer dadurch entkräften kann, dass ein ärztliches Attest vor Ort beigebracht wird.
Man kann das jetzt nicht mehr direkt beziffern, was das kostet, da helfen Statistiken bzw. Schätzungen. Und dann besteht ja noch Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub – das sind auch 6 Wochen ohne Arbeitsleistung, was umgerechnet nochmals 11 % ausmacht.
Zusammengenommen kommt man doch leicht auf 40 bis 50 % an Lohnzusatzkosten je nach Krankheitsanfälligkeit. In Industriebetrieben kalkuliert man mit ungefähr 100 Prozent, d.h., die Bruttolohnsumme wird mit 2 multipliziert. Großunternehmern haben sehr gute Statistiken – ist wohl einsichtig, je größer die Grundmenge, desto präziser die Aussagen.
Ein Großteil dieser Kosten wird versteckt – das ist wohl beabsichtigt. Würden die Menschen merken, dass sie kaum ein Drittel des erarbeiteten Lohns „Netto“ ausbezahlt bekommen, käme es vermutlich zu Unruhen.
Beispiel: Von 3000 € Personalkosten können nur 1200 € netto beim Mitarbeiter ankommen -das sollte zum Nachdenken anregen.
Jedoch, Deutschland ist das Land mit dem geringsten Anteil an „Selbständigen“ innerhalb der OECD und es ist das Land mit den meisten Mietern ohne Wohneigentum. Und darauf sind die Gesetze zugeschnitten. Kaum Jemand bemerkt die Manipulation: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, toll. Nur, als Praxisinhaber weiß man doch, dass alles, was ein Mitarbeiter kostet, auch von diesem/ dieser erarbeitet werden muss. Es ist schlicht albern anzunehmen, ein Arbeitgeber könnte die Kosten quasi aus dem Nichts aufbringen.
Gleiches gilt für die Miete: Mieterschutz, den gibt es nicht. Wenn die Miete heruntermanipuliert wird, lohnt sich kein Neubau, das Angebot wird knapper. Und Modernisierungen fallen dann aus, wenn das Geld dafür nicht vom Nutzer (Mieter) zurückbezahlt wird. Kann man aktuell sehr guten Anschauungsunterricht nehmen in Kuba oder Venezuela, vor der Wende war das auch in der DDR so. Niemand kann Marktgesetze aushebeln.
Zurück zu den Arbeitskosten: auch der Kündigungsschutz sowie das „Antidiskriminierungsgesetz“ schlagen auf die kalkulierten Kosten durch. Muss eine Entlassung ausgesprochen werden, wird das im Normalfall richtig teuer, und Fehler bei der Einstellung ebenso. Da kommt man meist ohne versierten Anwalt nicht mehr zurecht, und Anwälte sind nicht billig.
Auch die Gehaltsabrechnung kostet Geld, kein Steuerberater kann das umsonst machen, auch das fließt in die Gesamtkosten ein.
Wer nach den Kosten eines Mitarbeiters bei der Steuerkanzlei nachfragt, erhält keine korrekte Antwort. Die Buchhaltung ist – wohl nicht ohne Grund – mit den Buchungsnummern so strukturiert, dass eine Zusammenführung aller relevanten Kosten gar nicht so ohne weiteres möglich ist. Nur wer sich selbst in die Buchhaltung einarbeitet, kann die nötigen Buchungsposten zusammenführen, und da erschrickt man, was da alles „verschleiert“ wird. Beispielhaft sei (andere Baustelle) erwähnt, dass sich ein Geschäftswagen wegen der „1 % Regelung“ kaum steuersparend auswirkt, denn ein Prozent des Listenpreises eines Neuwagens (!) wird pauschal als „Privatnutzung“ berechnet, was dazu führt, dass dadurch der zu versteuernde Gewinn nicht unerheblich erhöht wird. Das fällt doch dem Fachunkundigen gar nicht auf, dass er da deutlich mehr Steuern zahlen muss.
Wer nun anhand der oben dargelegten Kosten ausrechnen mag, was ein Assistent real kostet, muss noch etwas Wichtiges beachten: der „Gewinn“ (Einnahmenüberschuss) einer Praxis beläuft sich so zwischen 30 und 40 Prozent vom Umsatz. Wobei der Umsatz als Berechnungsgröße problematisch ist. Die Kosten für das Labor sind ja nur ein Durchlaufposten, was bedeutet, dass realistisch nur ein Umsatz ohne Labor zugrunde gelegt werden darf – ja nach Prothetik Anteil schwankt nämlich dann der „Überschuss“ bzw. der Kostenanteil erheblich.
Hier kann und soll gar keine korrekte Berechnung der Mitarbeiterkosten vorgestellt werden, der Komplexität wegen ist das gar nicht möglich. Jedoch sollen die Aspekte aufgezeigt werden – ganz so einfach, wie von Vielen behauptet, ist das nämlich wirklich nicht.