„Speziell für ältere und pflegebedürftige Menschen ist die jetzt getroffene Einigung zur neuen PAR-Richtlinie von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband eine gute Nachricht. Sie erleichtert den vulnerablen Patientengruppen den Zugang zu entsprechenden Leistungen und erlaubt eine bessere Honorierung für notwendige Behandlungsschritte, besonders in der aufsuchenden Betreuung“, begrüßt die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ), Prof. Dr. Ina Nitschke, diesen Beschluss, der zum 1. Juli 2021 in Kraft treten soll.
Der barrierearme Zugang zur Parodontitistherapie im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung sei für Ältere und Pflegebedürftige eine Öffnung hin zu mehr Lebensqualität, stellt die DGAZ-Präsidentin heraus. Den entscheidenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Sitzung am 6. Mai 2021 gefasst. Endlich gebe es Anspruch auf eine modifizierte und speziell auf die Bedürfnisse dieser Versichertengruppe zugeschnittene Behandlungsstrecke zur Parodontitisbehandlung ohne bürokratisches und oft überforderndes Antrags- und Genehmigungsverfahren.
Besonders für Menschen, deren Fähigkeit zur Aufrechterhaltung der Mundhygiene nicht oder nur eingeschränkt vorhanden sei, stelle die neue PAR-Richtlinie eine wesentliche Erleichterung dar. Das gelte besonders für Patient*innen, bei denen eine Behandlung nur unter Narkose möglich sei oder die nicht mehr über die volle Kooperationsfähigkeit verfügten. Auch dem erstmals honorierten Aufklärungs- und Therapiegespräch komme eine wichtige Bedeutung zu, erklärt Prof. Nitschke.