„Wir wollen zufriedene Patienten“:
KZBV und BZÄK zum Thema Patientenberatung
Die Patientenberatung hat in der Zahnmedizin grundsätzlich einen hohen Stellenwert, erklären Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) anlässlich des heutigen Berichts der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).
„Externe Berichte und Untersuchungen, wie der Monitor Patientenberatung der UPD, geben uns wichtige Impulse. Sie sind eine wertvolle Chance für uns, die Zufriedenheit der Patienten mit der Beratung und Behandlung noch weiter zu verbessen. Wir haben jährlich rund 60 Millionen vertragszahnärztliche Behandlungen. Wenn die UPD nun 1.165 Patientenbeschwerden ausweist, ist das zunächst einmal wenig. Aber wir wollen zufriedene Patienten und jeder unzufriedene Patient ist einer zu viel“, erklärt Dr. Jürgen Fedderwitz, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, anlässlich der Veröffentlichung des UPD-Berichts.
Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK, ergänzt: „Die Besonderheiten in der Zahnmedizin sind einerseits durch die verschiedenen Therapiealternativen und andererseits durch die Kostenbeteiligung der Patienten gekennzeichnet. Dadurch sind die Anforderungen an Aufklärung und Information für die Patienten sehr hoch, bevor gemeinsam entschieden wird.
Unser Rat: Fragen Sie ausführlich Ihren Zahnarzt. Darüber hinaus können sich Patienten kostenfrei und umfassend in den Beratungsstellen von Landeszahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen beraten lassen. Ein wichtiges Angebot, das wir ständig weiterentwickeln.“
Um das Angebot für die Patienten noch weiter auszubauen, haben BZÄK, KZBV und UPD eine Kooperation geschlossen.
Das Beratungsspektrum der zahnärztlichen Beratungseinrichtungen ist in der Broschüre „Patienten im Mittelpunkt“ zusammengefasst. Die Broschüre von KZBV und BZÄK steht kostenlos unter www.kzbv.de und www.bzaek.de.
Darüber hinaus bieten die Zahnärzteorganisationen im Internet weitere umfangreiche Informationen: Patienten, die bereits einen Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes haben, finden auf www.zahnarzt-zweitmeinung.de eine Anlaufstelle, bei der sie eine zweite Meinung zur geplanten Behandlung einholen können. Da häufig Fragen zu Zuzahlungen auftreten, findet sich unter www.bzaek.de/patienten.html eine interaktive Musterrechnung, die alle Elemente einer privaten Zahnarztrechnung anschaulich erklärt.