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GKV: Versicherungspflicht

Massive Verluste durch die erweiterte Versicherungspflicht.

Nach Angaben von dpa haben die gesetzlichen Kassen bislang Beitragsrückstände in Höhe von 4,48 Mrd. € angehäuft, 1,2 Mrd. mehr als noch vor einem Jahr und ganze 3,5 Mrd. mehr als 2011. Die Zahlungsausfälle häufen sich also. Die neu in die Versicherungspflicht aufgenommenen bzw. „freiwillig“ versicherten Selbständigen kommen ihrer Zahlungspflicht ebenso nicht bzw. ungenügend nach wie Menschen nach Privatinsolvenz oder „fehlendem Einkommen“. Ob nun tatsächlich Zahlungsunfähigkeit oder „nur“ Zahlungsunwilligkeit vorliegt, ist kaum herauszufinden. Die Kosten für ein Beitreibungsverfahren sind hoch und müssen für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners – und Schätzungen sprechen von bis zu 20 Millionen „Überschuldeten“ – vom Gläubiger – hier den Kassen – getragen werden. Wie jedem vernünftigen Gläubiger, der berechtigte Zweifel hat, ist das den Kassen zu heiß, das Risiko viel zu hoch.  So türmen sich Rückstände immer höher auf.

Nun sollte man den Hintergrund der Probleme nicht aus den Augen verlieren: vor der verhängnisvollen Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht (Jeder muss nun krankenversichert sein, egal ob „privat“ oder „gesetzlich“) übernahmen die Sozialämter die Kosten einer notwendigen Heilbehandlung. Nach Einführung der Versicherungspflicht mussten die GKVen Jeden aufnehmen, der die Voraussetzungen erfüllte (vor Erreichen der Altersgrenze von 55 also alle). Was die Politik damit bezweckt hat ist wohl klar ersichtlich: wie bei Einführung des „Jahrhundertprojekts“ Pflegeversicherung sollten die Kommunen (die die Sozialhilfe leisten müssen) entlastet werden, die Kosten wurden und werden den Sozialversicherungsträgern und damit Beitragszahlern (Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte) aufgebürdet. Natürlich wurden andere Gründe vorgeschoben, wie das in der Politik durchaus üblich ist: bezüglich Pflegeversicherung sollte den Menschen „der Gang zum Sozialamt erspart bleiben“, wobei pikanterweise bei stationärer Pflege die Leistungen aus der Versicherung nicht ausreichen und man trotzdem den Gang zum Sozialamt antreten muss, sofern es keine zahlungspflichtigen Angehörigen gibt. Lediglich die Höhe der Zuwendungen aus den Sozialkassen der Kommunen ist geringer.

Die Kassen, als Sachwalter der Beitragszahler, haben kaum eine Chance die Kostenbelastungen den „Schuldigen“ weiterzureichen. Nun kommen neue akute Belastungen hinzu: die Asylsuchenden / Flüchtlinge samt zu erwartenden nachziehenden Familienangehörigen werden alle zu Pflichtversicherten der GKV und belasten die Kosten erheblich, ohne dass sichergestellt wäre, dass entsprechende Einnahmen entgegenstünden. Vergessen wir nicht, aktuell beziehen in Deutschland etwa 5 Millionen Menschen „Hilfe zur Sicherstellung des Lebensunterhalts“, also Sozialhilfe. Hinzukommen zig Millionen Geringverdiener, die kaum etwas einzahlen ins System, jedoch auch für alle kostenfrei mitversicherten Familienmitglieder vollen Anspruch auf Gesundheitsleistungen haben. Seriöse Schätzungen gehen davon aus, dass nur sehr wenige der Neubürger wesentliche Beiträge ins System einzahlen werden, der Großteil der überwiegend als „gering qualifiziert“ eingestuften Zuwanderer wird entweder gleich gar nichts beitragen, weil Sozialhilfeempfänger – in Großbritannien sind mindestens die Hälfte der Zuwanderer aus den ehemaligen Kolonien, die auch bei uns einen Großteil der Zuwanderer darstellen – dauerhaft ohne eigenes Einkommen, und dies über Generationen (!) hinweg – oder Geringverdiener, bei einer solidarischen Sozialgemeinschaft immer problematisch, da so den Einzahlern immer höhere Abgaben zugemutet werden (müssen).

Damit geraten die gesetzlichen Kassen in eine immer stärkere wirtschaftliche Schieflage, die sie, wenn auch zögerlich, durch Zusatzbeiträge zum festgeschriebenen Beitragssatz auszugleichen suchen, nebst knallharten Verhandlungen mit den Leistungserbringern (Ärzte, Krankenhäuser, Pflege) um fehlende Einnahmen auf der Ausgabenseite zu kompensieren. Die daraus abzuleitenden Mängel (Personalmangel, Qualitätsmängel) wegen Geldmangel im System werden dann einseitig den Leistungserbringern angelastet. Eine angemessene Vergütung pflegerischer oder ärztlicher Leistungen ist schon lange nicht mehr gegeben.

Die Forderung der Kassen ist so nachvollziehbar: wenn der Staat, der Gesetzgeber, schon solche Gesetze macht, sollte er sich auch verantwortlich für die Folgen zeigen, so der Spitzenverband der GKV. Da werden die Kassen aber wohl auf taube Ohren stoßen…

 

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