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EuGH bestätigt Verbot von Investorenbeteiligung an Arzt- und Zahnarztpraxen

Letztes Argument für Investoren in zahnärztlichen MVZ entkräftet

Fremdinvestoren als Renditeobjekte
Rechtsanwaltskanzleien, Arzt- und Zahnarztpraxen sind zunehmend im Visier von Finanzinvestoren, die die Freiberuflerpraxen als renditeträchtige Objekte ansehen. Dabei steht das Ziel der Finanzinvestoren – die Maximierung von Gewinnen – häufig im Widerspruch zu den berufsethischen Standards und der Patientenversorgung. Dies kann dazu führen, dass die Interessen von Mandanten, Kunden oder Patienten zugunsten höherer Renditen in den Hintergrund treten.

Gesetzgeber schützt anwaltliche Unabhängigkeit
In Deutschland hat der Gesetzgeber beschlossen, Rechtsanwaltsgesellschaften das Hinzuziehen reiner Kapitalinvestoren zu verbieten. Dieses Verbot soll die Unabhängigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sichern und verhindern, dass Investoren die Mandatsführung und -auswahl nach Rentabilitätsgesichtspunkten beeinflussen.

EuGH-Urteil stärkt nationale Regelungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) prüfte diese Regelung und entschied am 19. Dezember 2024 (C-295/23), dass ein Mitgliedstaat das Verbot von Finanzinvestoren in Rechtsanwaltsgesellschaften aufrechterhalten darf. Das Gericht stellte fest, dass die Begrenzung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs durch das Ziel gerechtfertigt sei, die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte und die Wahrung ihrer Berufs- und Standespflichten zu gewährleisten.

Forderung nach Schutz vor Investoren in der Zahnmedizin
Das Urteil des EuGH stärkt auch die Forderungen der Zahnärzteschaft, den Einfluss von Finanzinvestoren im Gesundheitswesen zu regulieren. Konstantin v. Laffert, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), betonte den Widerspruch zwischen der gesetzlichen Regulierung in der Rechtsanwaltsschaft und der Politik im Bereich der Zahnmedizin, wo Investorenbeteiligungen bislang unreguliert bleiben.

Politische Reaktion gefordert
Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), sieht das EuGH-Urteil als endgültige Entkräftung des Arguments, eine Regulierung der Investorenbeteiligung an Zahnarztpraxen sei verfassungs- oder europarechtswidrig. Er fordert die politischen Parteien auf, den Schutz der Patienten und die Unabhängigkeit der Zahnmedizin endlich gesetzlich zu regeln und den Einfluss von Investoren in der Zahnheilkunde zu begrenzen.

Zukunftsperspektiven und notwendige Reformen
Die BZÄK und die KZBV haben bereits konkrete Vorschläge zur Regulierung von Investoren im SGB V und im Zahnheilkundegesetz eingebracht. Es bleibt abzuwarten, ob die Politik diese Anregungen aufgreift, um den Patientenschutz und das hohe Niveau der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland langfristig zu sichern.

 

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