Aufgrund der Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2 vom 23.03.2020 ergehen folgende Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer und der Zahnärztekammern in den Ländern zur Verhinderung von Aerosolen (Landeszahnärztekammer Hessen):
Folgende Maßnahmen sollen angewendet werden:
a) die Verwendung von Ultraschallhandstücken, piezoelektrisch betriebenen Ultraschall- und Chirurgiegeräten vermeiden.
b) die Verwendung von Pulverstrahlgeräten („z. B. „Air-Flow“) zu vermeiden.
c) die Verwendung von Turbinen vermeiden.
d) Antiseptische Mundspülungen können dazu beitragen, eine Infektionsübertragung zu minimieren.
e) In Abhängigkeit von Art und Umfang der Exposition und des Infektionsrisikos entsprechende persönliche Schutzausrüstung konsequent und ordnungsgemäß tragen. Die zusätzliche Verwendung von Visieren/Schutzschilden bei der zahnärztlichen Behandlung kann die Sicherheit weiter erhöhen.
f) Weiterhin sollte jede Form der Behandlung von Risikogruppen (Senioren, multimorbide Patienten, immunsupprimierte oder immunreduzierte Patienten oder anders einschlägig gesundheitlich vorgeschädigte Patienten) auf ein absolut notwendiges Maß reduziert werden, besonders um Kontakte im Wartezimmer oder in der Praxis zu vermeiden.