Zahnärztekammer und Verband der PKV haben sich auf eine befristete Möglichkeit der Berechnung besonderer Hygienemaßnahmen geeinigt
https://www.bzaek.de/goz/informationen-zur-goz.html
Hier wird für Privatpatienten sowie Patienten mit privater Zusatzversicherung innerhalb der GOZ den besonderen Anforderungen der jüngsten Pandemie Rechnung getragen.