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GOÄ-Novelle

Dazu der Vorsitzende der Freien Zahnärzteschaft, Zahnarzt Peter Eichinger aus Passau: „So etwas darf man nicht in den Raum stellen, zu diesen Sätzen hohe Versorgungsqualität zu liefern ist unmöglich.“ Außerdem kritisierte Eichinger die mangelhafte Kommunikation der BÄK mit den Zahnärztekammern. Zum Zeitpunkt der Vollversammlung der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) in München am letzten Wochenende war das Präsidium der BLZK noch nicht informiert. In diesem Zusammenhang bemängelte der FZ-Vorsitzende auch die unzulängliche Meinungsführerschaft der BLZK-Spitze. „Eine Zahl, die bereits in mehren Medien veröffentlich wurde nicht zu kennen, geschweige denn sofort zurückzuweisen ist nicht gerade ein Zeichen von Führungsstärke“, so Eichinger. Die Zahnärzteschaft müsse sich massiv gegen die Unterbewertung ihrer Leistungen wehren, so der FZ-Vorsitzende weiter. Die Zahlen der Bundeszahnärztekammer gehen von einer Wochenarbeitszeit von 48 Stunden aus. Bei einer normalen 40-Stunden-Woche müsste der Minutenhonorarumsatz über 5 € liegen. Auch Zahnärzte wären von einer miserablen GOÄ stark betroffen, denn viele Beratungs- und Untersuchungsleistungen, sowie kiefer-, knochen- und weichgewebschirurgische Maßnahmen werden nach der GOÄ abgerechnet.

Dr. Stefan Gassenmeier, Schwarzenbruck

Anmerkung der Redaktion: bittere Erfahrung hat uns gelehrt, das Honorarsätze für die Ärzteschaft bei Zahnärzten nochmals abgewertet werden – das bedeutet, dass die Sätze der GOÄ bei einer anstehenden Novellierung der GOZ noch weiter abgesenkt werden dürften (erinnern wir uns an die GOZ `88!). Zusätzlich belastend ist, dass Ärzte ihre Materialkosten (die viel niedriger liegen als beim Zahnarzt) zusätzlich in Rechnung stellen dürfen, Zahnärzte hingegen nicht. Sogar der urteilende Senat des BGH, der letztendlich 2002 die analoge Behandlung dieser Regelung durch die unteren Gerichte abgeschafft hat, hat dies so gesehen und eine Ausnahme zumindest für Implantationen getroffen (Tenor des BGH: es kann nicht sein, dass Materialkosten alleine bereits höher liegen als das Gesamthonorar).

Nun ja – die Bonzen der Kammern und Kven haben ihr Schäfchen im trockenen, ein Jahressalär über 300 000 € wollen sie eben nicht riskieren und schleimen sich als Festangestellte (!) bei der Regierung ein – wozu dann Kollegeninteressen vertreten?!

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