Dezember 2015

Praxishygiene

Praxishygiene – Rechtliche Pflicht und moralische Verpflichtung Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat den Zweck, die Bürger des Landes vor vermeidbarer Ansteckung mit übertragbaren Krankheiten zu schützen. In § 36 wird konkret auf den Infektionsschutz im ärztlichen Bereich eingegangen. Hier wird durch Gesetz bestimmt, dass medizinische Dienstleister, wie z.B. Zahnärzte, bei denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, durch […]

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Hilfe, meine Helferin ist schwanger!

Schwangerschaft bei Mitarbeiterinnen Schwangere genießen in Deutschland einen besonderen Schutz. Schutz bedeutet, dass 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sowie 8 Wochen nachher „Mutterschutz“ besteht, was bedeutet, die Mitarbeiterin wird von der Arbeit freigestellt, wobei die Kosten dafür der Arbeitgeber zu tragen hat, analog einer Krankheit, bei der ja auch 6 Wochen das volle Gehalt

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