Juni 2014

Der „Wert“ des Zahnarztes

Was die Beratung wert sein soll… Beim Anwalt kostet die Beratung nach RVG § 34 „Beratung, Gutachten und Mediation“  einen kostendeckenden Betrag: 1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der […]

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Neuordnung der GOÄ:

„Bei den Beratungsleistungen von Ärzten und Zahnärzten für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte, die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verankert sind, ist hinsichtlich der Honorierung sehr deutlicher Anpassungsbedarf nach oben geboten“, so Dr. Klaus Kocher, 1. Vorsitzender des Zahnärztlichen Bezirksverbands (ZBV) Oberbayern. „Beratungsleistungen sind eminent wichtig und das Fundament einer erfolgreichen Behandlung. Die bereits bestehende Honorarschieflage

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