da läuft was schief!

BGH-Urteil: HKP´s dürfen versteigert werden!   Es ist kaum zu glauben: da entscheidet ein deutsches oberstes Gericht (AZ I ZR 55/08), dass auf Basis eines Heil- und Kostenplans, den ein Kollege ohne Bezahlung (!) erstellt hat, ein profitorientiertes (!) Internetunternehmen (www.2te-zahnarztmeinung.de) die  Arbeit quasi versteigern kann, und zwar erhält der billigste Bewerber dann den Zuschlag. […]

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