Dlegationsrahmen
Der Einsatz von Mitarbeitern Die BZÄK hat nun mit Wirkung von 22.09. die neuen Richtlinien für den Einsatz zahnärztlicher MitarbeiterInnen verabschiedet. Damit erlangen sie de facto Gesetzeskraft – wer dagegen verstößt hat mit empfindlichen Rechtsfolgen zu rechnen: prinzipiell gilt, dass (zahn)ärztliche Maßnahmen nur von approbierten (Zahn)Ärzten mit wirksamem Einverständnis des Patienten getroffen werden dürfen, alles […]